Gesetze / Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz
AVAG§ 55 Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AVAG%202001/55#abs-1 (1) Die §§ 3, 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 10 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie die §§ 12, 14 und 18 finden keine Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AVAG%202001/55#abs-2 (2) Die Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung ist einzulegen
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Vollstreckbarerklärung dem Verpflichteten entweder persönlich oder in seiner Wohnung zugestellt worden ist. Eine Verlängerung dieser Frist wegen weiter Entfernung ist ausgeschlossen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AVAG%202001/55#abs-3 (3) In einem Verfahren, das die Vollstreckbarerklärung einer notariellen Urkunde zum Gegenstand hat, kann diese Urkunde auch von einem Notar für vollstreckbar erklärt werden. Die Vorschriften für das Verfahren der Vollstreckbarerklärung durch ein Gericht gelten sinngemäß.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 55 AVAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 12.07.2012 – IX ZB 267/11Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO: Zulässigkeit von nachträglich entstandenen materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den titulierten AnspruchZitiert von 4
- OLG Köln, 25.06.2004 – 16 W 21/04Zitiert von 1
- BGH, 19.09.2019 – IX ZB 16/18Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines rumänischen Urteils: Nachweis der Berechtigung eines antragstellenden Dritten zur Vollstreckung im Erststaat
- BGH, 24.09.2015 – IX ZB 91/13Internationale Rechtshilfe: Zustellung eines Urteils im IrakZitiert von 2
- BGH, 12.01.2012 – IX ZB 211/10Vollstreckbarerklärungsverfahren: Antrag eines Rechtsnachfolgers des ursprünglichen Klägers; Prüfung der internationalen Zuständigkeit des Gerichts des ErststaatesZitiert von 4
- OLG Düsseldorf, 14.01.2021 – 3 W 221/19
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 13.06.2017 – 25 W 88/15Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 30.03.2017 – I-3 W 250/16
- OLG Düsseldorf, 30.03.2017 – I-3 W 242/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 55 AVAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.04.2007 Ausfertigung
§ 55 neu gefasst durch Artikels 4 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. April 2007 (BGBl. I 529 iVm Bek)
BGBl. 2007 I S. 529
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.